Checkliste PKV
1. Ob, wie und in welchem Umfang wird Psychotherapie erstattet?
a) Genau wie durch gesetzliche Krankenversicherungen
b) Pauschal, eine bestimmte maximale Sitzungsanzahl pro Jahr
c) Ein bestimmter prozentualer Anteil des Honorars nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
d) Erstattet, wird der 2,3-fache Satz der GOP, der 3,5-fache Satz der GOP oder über dem Höchstsatz der GOP?
e) Nur bei Ärztinnen
f) Gar nicht
2. Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht des behandelnden Psychotherapeuten verlangt?
3. In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen, Erstgespräche zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigen Stundenkontingent erstattet?
4. Ab wann werden genehmigungspflichtige Psychotherapiesitzungen erstattet?
a) Falls die Genehmigung erteilt wird ab Antragsstellung
b) Immer erst nach erteilter Genehmigung.
Falls b) wie lange benötigt die Verwaltung für die Genehmigung?
5. Gibt es Formulare, die ausgefüllt werden müssen? Bitte bringen Sie diese mit!
Leistungsträger (Krankenversicherung):
Auskunft durch (Gesprächspartner):
Telefon (Durchwahl):