Ablauf & Kosten
Informationen zum Erstgespräch
Sie können direkt, ohne Überweisung, mit uns Kontakt aufnehmen.
Vor Ort können Sie Ihr Anliegen schildern und Informationen über Behandlungs- und Beratungsangebote erhalten.
Die Sitzung umfasst in der Regel eine Dauer von 50 Minuten.
Alle Inhalte des Gesprächs und alle Inhalte einer nachfolgenden Behandlung unterliegen der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche, schriftliche Schweigepflichtsentbindung dürfen vom Therapeuten keine Informationen an Dritte (z.B. Familienangehörige, Hausarzt) weitergegeben werden.
Am Ende des Erstgesprächs wird eine Einschätzung darüber getroffen, ob die Voraussetzungen und die Indikation für eine ambulante Psychotherapie gegeben sind. Sie erhalten Informationen darüber, welches Beratungs- und Behandlungsangebot für Sie angemessen ist.
Ist die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen, wird der Therapeut Ihnen mitteilen, ob und wann ein freier Therapieplatz angeboten werden kann.
Vor Therapiebeginn ist darüber hinaus eine ärztliche Abklärung notwendig. Die ärztliche Abklärung dient dazu sicherzustellen, dass ihre Symptome nicht überwiegend aufgrund von körperlichen Ursachen auftreten.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie von uns einen Konsiliarbericht, den Sie zur Abklärung beim Hausarzt vorlegen. Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die ärztliche Abklärung durch den Kinderarzt.
Privatpatienten wird das Gespräch gemäß der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) direkt in Rechnung gestellt. Erfahren Sie mehr unter dem Punkt Kostenübernahme.
Antragstellung
Wenn die organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für eine Psychotherapie gegeben sind, kann der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, bzw. bei Ihrer Beihilfestelle eingereicht werden.
Die Checkliste Psychotherapie für PK-Versicherte bietet unseren Privatpatienten eine hilfreiche Orientierung zur Erlangung aller notwendigen Unterlagen und Informationen.
Kosten für Psychotherapie
Gesetzlich versicherte Patienten
Unsere Angebote richten sich an gesetzlich versicherte Patienten. Durch die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern als psychotherapeutische Praxis werden in der Regel alle Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch von allen Krankenkassen übernommen.
Gesetzlich versicherte Patienten benötigen keine Überweisung, um zu uns in die Praxis kommen zu können. Allerdings bitten wir alle Patienten an die Versichertenkarte zu denken.
Private Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Unsere Angebote richten sich an Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler.
Wir sind approbiert und haben einen Arztregistereintrag im Fachbereich Psychotherapie. Somit erfolgt die Kostenübernahme für eine Psychotherapie für Privatversicherte im Regelfall durch die privaten Krankenkassen und eventuell zusätzlich durch die Beihilfe.
Die Kostenübernahme ist vertragsabhängig und variiert von Kasse zu Kasse und nach Tarif.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie sich bereits vor unserem ersten Termin mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen und schriftliche Informationen anfordern, aus denen hervorgeht, ob und inwieweit Sie Leistungen im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung in Anspruch nehmen können.
Wir empfehlen Ihnen folgende Fragen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. bei der Beihilfe zu stellen Die Checkliste Psychotherapie für PK-Versicherte finden Sie hier.
Sie könne Ihre Krankenkasse auch darum bitten, Ihnen die Informationen zur eigenen Absicherung schriftlich zukommen zu lassen.
Die Behandlung kann beginnen, sobald die Zusage zur Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle vorliegt.
Auf Ihr eigenes Risiko kann die Therapie auch direkt begonnen werden, ohne dass wir auf die Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle warten.
Die Rechnungen gehen wie gewohnt direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Versicherung oder die Beihilfestelle liegt in Ihrer Verantwortung.
Die Kosten psychotherapeutischer Behandlung gelten als Sonderausgabe für außergewöhnliche Belastungen und sind damit steuerlich absetzbar.
Kosten für Coaching
Die Kosten für Coaching werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat getragen werden.
Grund dafür ist, dass alle Krankenkassen nur dann die Kosten für eine Behandlung übernehmen, wenn eine behandlungsbedürftige psychologische Störung nach ICD-10 vorliegt.
Die Kosten für Coaching liegen bei 150 Euro pro Sitzung.
Terminabsage
Wir bitten Sie darum Termine spätestens 48 Stunden vorher abzusagen, damit der freigewordene Termin z.B. als Notfalltermin noch für andere Klienten vergeben werden kann.
Sollte Sie nicht rechtzeitig absagen können, werden wir nach Ablauf der Frist noch versuchen, Ihren Termin anderweitig zu vergeben.
Sollte uns dies nicht gelingen, wird ein Ausfallhonorar gestellt.